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Freiberufler: Was tun bei Zahlungsausfall

von Tilo Ferrari am
Freiberufler: Was tun bei Zahlungsausfall

Kommen wir zu einem Thema, das jeden berührt, der am Wirtschaftsgeschehen teilnimmt: Wie kann ich mich vor Zahlungsausfällen schützen?

Zahlungsfälle sind die Ausnahme

Ich möchte nicht all zu schwarzmalerisch klingen, daher vorab: Zahlungsausfälle sind meiner Erfahrung nach glücklicherweise die Ausnahme. Dennoch kommt es ab und zu vor, dass Sie als Projekt- oder Interimmanager für Ihre Leistung nicht bezahlt werden. Es wäre blauäugig, sich dieses Risiko nicht bewusst zu machen – und zumindest die offenkundigsten Risiken für Zahlungsausfälle zu prüfen.

Angestellte sind beim Gehalt in Sachen Zahlungsausfall vergleichsweise fein raus. Das Gesetz schützt sie und garantiert einen verlässlichen Zahlungsfluss. Fast immer ist das Geld pünktlich zum Monatsultimo auf dem Konto. Sogar im Falle einer Insolvenz werden Arbeitnehmer geschützt. Anders ergeht es uns Freiberuflern, egal ob Interim Manager, Projektmanager oder Freelancer. Für diese Berufsgruppen gibt es weniger Auflagen, aber auch weniger Schutz. Jeder muss selbst schauen, wie er zu seinem Geld kommt.

Zahlungsausfall durch Insolvenz

Manche Interim Manager werden sich noch an die Lenroxx-Pleite 2013 erinnern. Lenroxx, ein übereifriger Provider der Reutax Gruppe, hatte Insolvenz anmelden müssen. Viele Freelancer, die über Lenroxx vermittelt worden waren, saßen auf ihren Rechnungen. Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen es um Honorare für 2 Monate und mehr ging. Die Kolleginnen und Kollegen hatten seinerzeit keine Chance, ihr Geld zu bekommen. Reutax war sicherlich eine Ausnahme – schon wegen der Vielzahl der Betroffenen. Leider aber kommt es immer wieder mal zu Zahlungsausfällen durch Insolvenzen. Für Betroffene in jedem Fall sicher eine schmerzliche Erfahrung. 

Beschränkte Möglichkeiten

Bei einem drohenden oder tatsächlichen Zahlungsausfall haben Sie als Dienstleister nur eingeschränkte Möglichkeiten. Sie können die Dienstleistung ja nicht zurückfordern. Manchmal mag es die Möglichkeit geben, dem Auftraggeber die Nutzung von bestimmten Leistungen anwaltlich oder gerichtlich untersagen zu lassen. Das ist in der Regel aber mit einigem Aufwand verbunden, verursacht demnach noch mehr Kosten und vergrößert im Ergebnis den Zahlungsausfall.

Zahlungsausfällen vorbeugen

Um Zahlausfällen vorzubeugen, sind vor allem Vorsicht und Besonnenheit gefragt. Persönliche Leitsätze wie „Geschäft um jeden Preis“ oder „Augen zu und durch“ verleugnen die Realität. Das kann für Sie als Unternehmer schnell existenzbedrohend werden. Ich warne ausdrücklich davor.

Im Zweifel Wirtschaftsauskunft einholen

Nicht jeder Auftraggeber hat Misstrauen verdient. Dennoch: Sie schützen sich vor Zahlungsausfällen, indem Sie das Unternehmen prüfen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Holen Sie über eine Wirtschaftsauskunft Informationen ein. Wenn Sie über einen Provider vermittelt werden, kann der Provider das für Sie übernehmen. Die meisten Provider haben Zugang zu Wirtschaftsauskunfteien und ihre Mandaten oft auch schon gecheckt.

Haben Sie Zweifel an der Bonität und Zahlungsmoral eines Auftraggebers, dann sprechen Sie mit Ihrem Provider über die finanzielle Verfassung des Unternehmens. Glücklicherweise habe ich während meiner Tätigkeit noch nie Kandidaten in ein Unternehmen geschickt, das nicht gezahlt hätte. Wenn das aber der Fall wäre, würde ich sicher nicht mehr für dieses Unternehmen tätig werden – und mein Wissen wohl auch teilen.

Selbst wenn Sie bereits im Mandat sind, ist es nicht zu spät, Komplettverlusten vorzubeugen. Schieben Sie etwaige Zweifel nicht zur Seite. Beschaffen Sie sich Informationen, die Ihnen Sicherheit geben. Denken Sie daran: Das Gesetz schützt vor allem die Mitarbeiter, aber als freier Dienstleister stehen Sie und Ihr Provider ohne besondere Rechte da. Sie sitzen also mit dem Provider in einem Boot. Verbünden Sie sich mit ihm!

Was tun bei drohendem Zahlungsausfall?

Doch was ist zu tun, wenn tatsächlich ein Zahlungsausfall droht? Am konsequentesten ist es, das Mandat zu verlassen. Das schmerzt, da Sie sich vielleicht gerade erst warmgelaufen haben. Denken Sie aber immer daran, dass ein Zahlungsausfall noch viel mehr schmerzt.

Zahlungsziele verkürzen

Ein Zwischenschritt kann sein, das Zahlungsziel zu verkürzen: Schalten Sie um auf einen 2-Wochen-Rhythmus. Mit zweiwöchentlicher Rechnungsstellung und einem Zahlungsziel von unter 10 Tagen sind Sie im „Zug-um-Zug“ Modus. Dieses Vorgehen schützt Sie sogar im Falle einer Insolvenz davor, das Geld nicht an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen: Anwaltliche Beratung hilft! Denn Formfehler im Umgang mit geldhungrigen Insolvenzverwaltern können schnell ein Loch in ihr Portemonnaie reißen und zu großer Frustration führen. Ich erinnere mich an einige Gespräche mit Interim Managern, denen dieses Schicksal wiederfahren ist.

Vorkasse statt Zahlungsausfall

Eine Alternative ist die Vorkasse. Aber auch diese muss formgerecht umgesetzt werden, um Sie vor Geldverlust zu schützen. Wer sich einen Vorschuss geben lässt, um damit einen Zahlungsausfall entgegenzutreten, wird im Insolvenzfall enttäuscht sein. Der Insolvenzverwalter könnte auf die Idee kommen, den Betrag zurückzufordern. Wer aber um Vorkasse bittet und gegen die erbrachte Leistung abrechnet, um dann sofort wieder um Vorkasse zu bitten, ist besser geschützt. Voraussetzung: Alles ist ordnungsgemäß dokumentiert.

Zahlungsausfälle vermeiden – kurz gefasst

Fazit: Gehen Sie nicht leichtfertig mit dem Thema Zahlungsausfall um. Mitarbeiter sind vom Gesetz geschützt. Für den Interim Manager ist der Totalausfall Teil seines unternehmerischen Risikos. Schalten Sie um auf kürzere Zahlungsziele und Vorkasse, sobald Zahlungszweifel bestehen. Beachten Sie die Formvorschriften und holen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlichen Beistand.

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