Seit Beginn des Jahres haben Beschäftigte den gesetzlich verbrieften Anspruch, Auskunft über das Gehaltsgefüge in vergleichbaren Tätigkeiten zu erhalten. Das Entgelttransparenzgesetz soll dazu beitragen, dass insbesondere die Lohnunterschiede bei Männern und Frauen – die Gender-Pay-Gap – kleiner wird. Mit Erfolg? Der erste Blick in die betriebliche Praxis trägt eher zur Ernüchterung bei.
Nach Angaben des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) hat weniger als die Hälfte von 72 befragten Unternehmen bislang überhaupt Lohnanfragen erhalten. In Betrieben mit weniger als 500 Mitarbeitenden habe es nicht einmal auch nur ein einziges Auskunftsersuchen gegeben.
Warum ist das so? Das Beratungsunternehmen EY hat bei 499 Beschäftigten nachgefragt - die Ergebnisse:
- Gut ein Drittel (Frauen: 31 Prozent; Männer: 35 Prozent) gibt an, sich schlichtweg kaum für das Gehalt der Kolleginnen und Kollegen zu interessieren.
- Noch etwas höher ist aber der Anteil der Beschäftigten (Frauen: 36 Prozent; Männer: 31 Prozent), die Nachteile fürchten.
- 63 Prozent der Befragten erwarten, dass ein Auskunftsersuchen mehr Druck durch Vorgesetzte nach sich ziehen wird.
- 49 Prozent glauben, eine Nachfrage könne sich nachteilig auf mögliche Beförderungen auswirken und gut ein Viertel (24 Prozent) hat Sorge vor finanziellen Nachteilen.
Offenbar ist der Weg zur Beseitigung der Gender-Pay-Gap und einem angstfreien Austausch über Gehaltsstrukturen noch lang.
Steht Ihnen die Implementierung des Entgeltstrukturgesetzes in die HR-Arbeit noch bevor? Oder haben Sie andere Fragestellungen aus dem Bereich Compensation & Benefits, die dringend beantwortet werden sollten? Im Folgenden stellen wir Ihnen 3 Compensation & Benefits-Experten aus unserem Interim Manager Pool vor.